Mitgliedschaft

Jeder, der diese Ziele aktiv oder passiv unterstützten will, kann Mitglied des MIK werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung mit Namen, Vornamen, Adresse, E-Mail Adresse und Unterschrift begründet. Eine finanzielle oder rechtliche Verpflichtung entsteht durch die Mitgliedschaft nicht. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung beendet werden. Der Beitritt zum MIK erfolgt durch eine formlose Beitrittserklärung an eine der unten stehenden Kontaktadressen mit Angabe von:

 

„Ich unterstütze die Ziele des MIK und möchte Mitglied werden.“

 

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (Wohnort, Strasse, Haus-Nr.)
  • E-Mail-Adresse (falls vorhanden)
  • Ggf. Unterschrift, wenn nicht durch E-Mail verschickt.

Nachrichten an den MIK

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Datenschutzerklärung

 

1) Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft im Meersburger-Initiativ-Kreis B 31 neu (MIK). Der MIK benötigt ihre Daten, um die festgelegten Zwecke* der Gruppierung zu verfolgen.

2) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Meersburger-Initiativ-Kreis B 31 neu (MIK)

Rudolf LandwehrUferpromenade 5788709 MeersburgTel. 07532 6934 Landwehr.meersburg@t-online.de

3) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Geschäfte der Gruppierung zu führen. Hierzu gehören insbesondere:Kontaktaufnahme zur Erfüllung des Zwecks* mittels Post, E-Mail und TelefonVersand von Informationen über Aktivitäten des MIK und der aktuellen Planung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet.

4) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an niemand übermittelt.

5) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/eine internationale Organisation übermittelt.

6) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert.

7) Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 1.Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).2.Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)3.Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die Sprecher der Gruppierung.Als Betroffene/r könne sie sich bei Beschwerden jederzeit an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.

8) Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den MIK der durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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* Zweck: Der Meersburger Initiativ-Kreis B 31 neu (MIK) ist eine überparteiliche Gruppierung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine umwelt- und landschaftsschonende Anbindung der neuen B 31 an die Meersburger Umgehungsstraße einsetzt.

1. Der MIK lehnt die bisher vorgesehene Lösung (Planungsfall 7.5 w2) ab, weil diese ausschließlich zu Lasten Meersburgs geht. Die Stadt hat mit der Umgehungsstraße (B31) auf eigener Gemarkung und dem damaligen innerstädtischen Ausbau der Fährezufahrt (B33) bereits einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bodenseekreis geleistet.

2. Der MIK setzt sich aus Umwelt-, Landschaftsverbrauchs- und verkehrstechnischen Gründen für eine Anbindung der B 31 neu zwischen Hagnau und Meersburg an die vorhandene Meersburger Umgehungstrasse östlich des Saba-Knotens ein: Ausbau vor Neubau!

3. Der MIK fordert, die wertvolle Kulturlandschaft auf Meersburger Gemarkung zu bewahren.